Wanderungen mit Hund


Wanderung mit Hund

Eigentlich logisch, dass Nacktwanderer, die auch Hundebesitzer sind, ihren vierbeinigen Liebling mit auf eine Wanderung nehmen möchten. Letztendlich ist es dem Hund auch egal, ob die Menschen etwas anhaben oder nicht. Es spricht also nichts dagegen, einen Hund mit auf eine Wanderung zu nehmen ...
... doch es gilt so einige zu beachten, so gilt zum Beispiel in der Schon-, Brut- und Setzzeit generell (bundesweit) Leinenpflicht. Darüber hinaus regeln es die Bundesländer eigenständig, so herrscht zum Beispiel in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg grundsätzlich in Wäldern eine Leinenpflicht. In Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern gibt es dagegen keine Leinenpflicht (Ausnahme: Schonzeiten).

Wo, bzw. wenn Leinenpflicht besteht:
„Mein Hund gehorcht aufs Wort !” oder „Mein Hund wildert nicht !” sind dann gerne die Ausreden der Hundebesitzer wenn sie erwischt werden. Im günstigsten Fall gibt es dann eine (durchaus empflindliche Geldstrafe).
Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungskreises (Rufweite) des Hundehalters, und geht ein Jäger davon aus, es hier mit einem wildernden Hund zu tun zu haben, dann darf er den Hund auch töten (Hamburg: „Tötungsrecht für wildernde Hunde”). Dieses Recht befugt einen Jäger, einen freilaufenden Hund, welcher nicht beaufsichtigt wird, sich also nicht im direkten Einwirkungskreis des Hundehalters befindet, zu töten.

Bevor es zu einer „bösen Überraschung” kommt, informiert Euch über die genaue Gesetzeslage zu dem Bundesland, in dem Ihr wandern möchtet. Dies wären dann die jeweiligen Landeswaldgesetze (LWaldG). Für Wälder in Privatbesitz können abweichende Regelungen gelten.
Namhafte Tierschutzorganisationen gehen davon aus, dass zwischen 250.000 und 300.000 Katzen und 20.000 bis 30.000 Hunde in Deutschland pro Jahr von Jägern erschossen oder durch Fallen brutal verstümmelt und getötet werden.

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Bilder:
✱ KI (Flux AI)

Aktualisierungen:
07.03.2025 → Seite erstellt