» Wilder FKK « - Vorbereitung und Verhalten

Auch, wenn man sich nicht gerne Vorschriften. Regeln und Zwängen unterwerfen mag, es gibt auch beim »wilden FKK« Verhaltensregeln, oder besser gesagt: Verhaltensvorschläge.
"Vorschläge" deshalb, weil der »wilde FKK« nirgendwo reglementiert ist.

Gesetzeslage
Nacktsonnen ist nicht verboten. Wer jedoch seinen Mitmenschen seine Geschlechtsteile provokativ und offensiv präsentiert, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Ob man dann mit einer verbalen Verwarnung davonkommt, oder ein Bußgeld zahlen muß, kommt darauf an, wie man sich in der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Männer haben es schwerer
Trifft man an dafür ungewohnten Orten einen einzelnen nackten Mann an, so wird dessen Auftreten gleich sexualisiert und kriminalisiert. Der nackte Mann wird als »Flitzer«, als »Exhibitionist«, wenn nicht gleich sogar als »Sex-Monster« eingestuft, obwohl dieser eigentlich nur in Ruhe nackt spazieren gehen wollte.
Bei Frauen vermutet man einfach kein sexualisiertes und/oder kriminalisiertes Verhalten, trifft man sie irgendwo nackt an.


Tipps
1 Möglichst "einsame" Strecken auswählen, bei welchen anzunehmen ist, daß es recht unwahrscheinlich ist, dort andere Leute zu treffen.
2 Die Route so aussuchen, daß man sich bei Sichtkontakt (notfalls) irgendwo im Dickicht "verstecken" kann.
3 Am besten zu zweit, oder in einer kleinen Gruppe gehen.
Ist man zum Beispiel als Mann alleine unterwegs, kann einem dies schlimmstenfalls als eine "exhibitionistische Handlung" unterstellt werden.
4 Für die Bekleidung einen Rucksack mitnehmen.
Wenn man sein Auto in der Nähe parken hat, müsste eine Gürtel- oder Armtasche reichen, worin man zumindest eine Badehose verstauen kann.

Es empfieht sich, diese "Minimalbekleidung" mit sich zu führen, um eine möglicherweise polizeirechtlich »störende Nacktheit« sofort beenden zu können. Damit schließt man nämlich das Risiko einer Gewahrsamnahme recht zuverlässig aus.
5 Unbedingt den Personalausweis dabei haben.
6 Soweit vorhanden, auch einen FKK-Ausweis mitnehmen.
7 Sich so verhalten, dass die Natur nicht zerstört / gestört wird. Keinen Abfall liegen lassen.

Als Paar, oder in einer Gruppe fühlt man sich nicht nur sicherer, man ist es auch. Trifft man dann doch einmal auf andere Personen, wie zum Beispiel einem Förster oder Polizeibeamten, so ist man mit der Vorlage eines FKK-Ausweises schon einmal gut beraten, denn hiermit zeigt man, daß hinter der Nacktheit kein "schlimmer" Gedanke steht.

Polizeibeamten und Förstern gegenüber ist man verpflichtet, sich ggf. auszuweisen - weshalb auch der Personalausweis mitgeführt werden sollte.

Einer Anordnung (zum Beispiel, sich sofort anzuziehen) sollte man unbedingt Folge leisten.

Eine Anordnung ist ein Verwaltungsakt. Man sollte um eine schritfliche Bestätigung der Anordnung bitten, wozu die Polizeibehörde verpflichtet ist.

Danke an Peter und Karin für die Hinweise, Ratschläge und hilfreichen Tipps.